Am Samstag, 28. Juni und am Sonntag, 29. Juni 2025 feiert der MGV „Liederkranz“ Luckenbach seinen 65. Geburtstag mit einem „Fest der Chöre“. Am Samstag beginnt das Jubiläumsfest um 19.00 Uhr im Bürgerhaus an der Hauptstraße in Luckenbach und am Sonntag wird dort ab 11.00 Uhr weiter gefeiert.
Der MGV KiMöNo aus Kirburg, Mörlen und Norken, die Mixed Allegro Singers aus Müschenbach und „ChoRespondez“ von der Klangwelt Fehl-Ritzhausen gestalten das Konzertprogramm gemeinsam mit den Veranstaltern. Am Samstagabend ist der Auftritt des Sieger- und Sauerländer Trios „Don’t Stop Sally“ ein weiterer Höhepunkt. Lady B., Jane Reel und Karl-Heinz Dentler stehen mit Gesang, Gitarre, Bass und Percussion für handgemachte Rock- und Tanzmusik aus den letzten 50 Jahren, die in die Beine geht.
Der Musikverein Luckenbach präsentiert ein Geburtstagsprogramm am Sonntag gegen 13.00 Uhr. Wir erwarten die Männerchöre aus Rosenheim, Kausen, Steckenstein, Streithausen und Hattert. Die Chöre der Männer aus unserer Nachbarschaft bekommen Unterstützung von zwei gemischten Chören - aus Kundert und Pop Generation aus Siegen.
Kinder sind herzlich willkommen. Für sie gibt es eine Hüpfburg und eine Rollerbahn. Ein lustiges Kinderschminken mit professioneller Betreuung wird ebenfalls angeboten.
Der Eintritt zu allen Festveranstaltungen ist frei. Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt.
Die Friedhofsverwaltung beabsichtigt, die im nachfolgenden Lageplanausschnitt gekennzeichneten Grabfelder auf dem Friedhof in Atzelgift nach dem Ablauf der Ruhefrist einebnen zu lassen. Hierzu zählen die gekennzeichneten Doppelgräber sowie Einzel- und Urnengrabstätten.
Den Verantwortlichen und Nutzungs-berechtigten der Grabstätten wird ab sofort eine Frist von drei Monaten eingeräumt, die Grabstätten selbst oder durch ein durch sie beauftragtes Unternehmen abräumen zu lassen inkl. der Entfernung der Fundamente, des Auftragens von Mutterboden und des Einsäens.
Nach Ablauf der Frist am 15.09.2025 wird die Räumung der Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung veranlasst. Diese Räumung, deren Kosten die Angehörigen zu tragen haben, übernimmt Bäcker´s Hausservice. Die Gegenstände gehen dann entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über, sollte zuvor mit Bäcker´s Hausservice (0171 5349321) keine Vereinbarung getroffen worden sein.
Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3 und § 20 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinden Atzelgift und Luckenbach aus dem Jahr 2025. Darüber hinaus wird jeder entsprechende Grabstein zeitnah mit einem Aufkleber versehen und die Angehörigen, die seitens der VG ausfindig gemacht werden konnten, werden postalisch angeschrieben.
Sollten noch Fragen bestehen, können Sie gerne Kontakt mit der Friedhofsverwaltung in Atzelgift aufnehmen.