AKTUELLES

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Am Montag, den 27. März 2023 findet um 19:00 Uhr im Bürgerhaus -Sitzungszimmer- eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, zu der ich hiermit recht herzlich einladen möchte.

 

Tagesordnung:

  • Einwohnerfragestunde
  • Beratung und Beschlussfassung über die Planungen und Vorbereitungen zur Erstellung eines neuen Bauhofgebäudes
  • Beratung und Beschluss über die Beschaffung/Errichtung eines Lagergebäudes (Holzhütte) zur Unterbringung der Ausrüstung der Besucher bei Besucherführungen in der Grube Edelstein
  • Beratung und Beschluss über die Auftragsvergabe für die Errichtung der Kleinspielfeld Anlage
  • Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die „Abdichtung Litzelbach“
  • Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung der neuen Spielgeräte auf Basis der aktuellen Kostenschätzung
  • Beratung und Beschlussfassung über die Kooperationsvereinbarung GEOPARK
  • Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Ortsgemeinde zum Kommunalen Klimapakt des Landes Rheinland-Pfalz
  • Verschiedenes und Anfragen

Ostermontag 2023 - Wiedereröffnung Grube Edelstein

Am Ostermontag, 10.04.2023 finden zwischen 14:00 – 17:00 Uhr Besucherführungen statt.

 

Luckenbach hat auch einen Osterhasen und der wohnt im „Edelsteinstollen“. Tief unter Tage 

hat er die Ostereier versteckt, alle Kinder sind zum Ostereiersuchen herzlich willkommen!

 

Auf dem Stollenvorplatz: Gespräche - Informationen - Ortschronik

 

Ab 15:00 Uhr ist auch der MGV Luckenbach dabei und bringt unter anderem das Steigerlied mit.

 

Ein Höhepunkt ab 16:00 Uhr, die Grube Edelstein soll neuer GeoPunkt im GeoPark Westerwald-Lahn-Taunus werden.

Aktion Saubere Landschaft“

„Am Samstag, den 15.04.2023 findet auch in Luckenbach die „Aktion Saubere Landschaft“ statt. Es werden viele Helfer zur Säuberung in und um unsere Gemeinde benötigt, daher spreche ich auch unsere Jugendlichen an. Ich freue ich mich auf Eure Teilnahme. 

Wir treffen uns um 09:30 Uhr am Feuerwehrhaus im Nisterweg.

Bewerbung/ Vorschlag für die Wahl einer Schöffin/eines Schöffen bzw. von Schöffinnen und Schöffen

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

 

Im Jahr 2023 sind gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) durch die Ortsgemeinden Vorschlagslisten für die Wahl von Schöffinnen/Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 aufzustellen. Entsprechend der Einwohnerzahl hat die Ortsgemeinde Luckenbach dem Amtsgericht Westerburg eine Schöffin oder einen Schöffen zur Wahl vorzuschlagen. Darüber hinaus ist es möglich, mehr als die geforderte Anzahl an Schöffinnen/Schöffen vorzuschlagen.

 

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 GVG). In die Vorschlagsliste sind nicht aufzunehmen Personen, die gemäß § 32 GVG unfähig zu dem Amt sind, Personen, die gemäß § 33 GVG aus persönlichen Gründen oder gemäß § 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zu dem Amt berufen werden sollen. 

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. 

 

Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

 

Weitere Informationen zum Ehrenamt einer Schöffin/eines Schöffen finden Sie unter www.schoeffenwahl.de. Bei Interesse an diesem Ehrenamt bewerben Sie sich bitte direkt bei der Ortsgemeinde.

Brennholzeinschlag 2022/2023

Um den Brennholzeinschlag im Gemeindewald planen und vorbereiten zu können, kann ab sofort die Bestellung für den kommenden Winter eingereicht werden. Es wird ausschließlich Fichtenbrennholz gerückt am Weg zur Verfügung stehen (Buche, Eiche usw. können nur bei Windwurf, in geringen Mengen, zur Verfügung gestellt werden). Der Preis ist per Gemeinderatsbeschluss auf 25,00 Euro pro Festmeter Fichtenbrennholz festgelegt worden.

 

Brennholzbestellungen können per Fax: 02662 4544, per E-Mail, oder schriftlich: Forstrevier Marienstatt, Birkenweg 7, 57627 Hachenburg eingereicht werden. Anmeldungen werden bis zum 15. Januar 2023 entgegengenommen. Der Sachkundenachweis "Umgang mit der Motorsäge" ist ebenfalls schriftlich einzureichen, falls es noch nicht in den Vorjahren erfolgt ist.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass seit 2013 nur noch Motorsägen mit Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und biologisch abbaubarem Motorsägen Kettenölen betrieben werden dürfen. Die Zertifizierungssysteme verpflichten den Waldbesitzer, diese Regelungen zu überwachen.