AKTUELLES

Fronleichnam – Pfarrfest in Marienstatt

Am 8. Juni feiern wir traditionell um 9.00 Uhr den Gottesdienst mit anschließender Fronleichnamsprozession. Die Altäre stellen Freiwillige aus Limbach und Müschenbach.

 

Neu ist in diesem Jahr die Gestaltung eines Familienaltars: Wir laden alle Kinder mit Geschwistern und Freund/innen zur Gestaltung eines Familienaltars ein. Wir treffen uns um 9.00 Uhr am Torbogen und gehen gemeinsam vor das Schulgebäude des Gymnasiums.

Dort stimmen wir uns mit Liedern und kleinen Geschichten auf das große Fest ein und schmücken gleichzeitig einen Altar. Rechtzeitig schließen wir uns zum Beginn an die Prozession an. Herzliche Einladung an alle Kinder, Nicole und Cornelia freuen sich auf Euch.

 

Gerne könnt Ihr Blumen oder Blüten aus Eurem Garten oder von einer Wiese mitbringen.

Für das anschließende Pfarrfest brauchen wir die Unterstützung aus allen Ortschaften:

Hilfe beim „Verkauf“ (Bernd Kolodziej 02662/2142) und Kuchenspenden aus allen Ortschaften (Marlene Baumann 02662-939127).

 

Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Mithilfe. Weitere Infos u. Kontakt: Pfarrbüro 02662-943510, s.nonn@hachenburg.bistumlimburg.de oder direkt beim Ortsausschuss Marienstatt, Matthias Schneider: Ortsausschuss.Marienstatt@web.de

Einladung zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses

Am Montag, den 12. Juni 2023 findet um 18:45 Uhr im Bürgerhaus-Saal eine öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt, zu der ich hiermit recht herzlich einladen möchte.

 

Tagesordnung:

Information über das Ergebnis der Belegprüfung zum Jahresabschluss 2021 und Beschlussempfehlung an den Ortsgemeinderat über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde und den an den Verwaltungsgeschäften beteiligten Beigeordneten der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde Hachenburg.

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Am Montag, den 12. Juni 2023 findet um 19.00 Uhr im Bürgerhaus-Saal eine öffentliche/nichtöffentliche Gemeinderatssitzung statt. Die konkrete Tagesordnung kann dem Aushangkasten der Gemeindeverwaltung, sowie im „Inform“ der nächsten Kalenderwoche 23/23, entnommen werden.

30 Jahre Bildstock in Luckenbach

Aus diesem besonderen Anlass fand unter der Leitung unserer Frauen-gymnastikgruppe am Freitag, den 05. Mai am Bildstock "im Hahn" eine wunderschöne Marienandacht, musikalisch mitgestaltet vom MGV Liederkranz Luckenbach, statt.

 

Der Bildstock wurde vor 30 Jahren errichtet und in all den Jahren von

 

Wilhelmine Kohlhas ehrenamtlich, liebevoll gehegt und gepflegt. Danke, vielen lieben Dank dafür.

 

Damit dieser besondere Ort weiterhin erhalten werden kann, übergibt Frau Kohlhas (altersbegingt) nun die Aufgabe der „Pflege“ an die Frauengymnastikgruppe und die Gemeindearbeiter.

Bewerbung/ Vorschlag für die Wahl einer Schöffin/eines Schöffen bzw. von Schöffinnen und Schöffen

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

 

Im Jahr 2023 sind gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) durch die Ortsgemeinden Vorschlagslisten für die Wahl von Schöffinnen/Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 aufzustellen. Entsprechend der Einwohnerzahl hat die Ortsgemeinde Luckenbach dem Amtsgericht Westerburg eine Schöffin oder einen Schöffen zur Wahl vorzuschlagen. Darüber hinaus ist es möglich, mehr als die geforderte Anzahl an Schöffinnen/Schöffen vorzuschlagen.

 

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 GVG). In die Vorschlagsliste sind nicht aufzunehmen Personen, die gemäß § 32 GVG unfähig zu dem Amt sind, Personen, die gemäß § 33 GVG aus persönlichen Gründen oder gemäß § 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zu dem Amt berufen werden sollen. 

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. 

 

Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

 

Weitere Informationen zum Ehrenamt einer Schöffin/eines Schöffen finden Sie unter www.schoeffenwahl.de. Bei Interesse an diesem Ehrenamt bewerben Sie sich bitte direkt bei der Ortsgemeinde.