Am 17.01.25 um 17.30 Uhr findet ein ökumenisches Abendgebet in der Gustav-Adolf-Kapelle statt.
vom 25. November 2024 im Bürgerhaus, Luckenbach
Einwohnerfragestunde
Die Einwohnerfragestunde wurde nicht in Anspruch genommen.
Beratung und Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Rosswiese“
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Erweiterung Rosswiese“ nach der Variante C weiterzuführen. Die geplante Straßenführung östlich der Firma AMI entfällt. Das Planungsbüro wird beauftragt den Planentwurf entsprechend anzupassen und die entsprechenden Ausgleichsflächen darzustellen. Die Verwaltung wird ermächtigt, dass frühzeitige Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.v.m. § 4 BauGB durchzuführen.
Grundsatzbeschluss über die Errichtung eines neuen Bauhofgebäudes
Der Gemeinderat beschließt, auf Grundlage der Entwurfsplanung, das Bauhofs Gebäude mit den Außenanlagen (inkl. Grüncontainer und Ast Platz) zu errichten und ermächtigt die Verwaltung Planungsleistungen (LP 4-9) auszuschreiben.
Übertragung der Aufgabe „Trägerschaft von Kindertagesstätten“ auf die Verbandsgemeinde
Die Übertragung der Aufgabe “Trägerschaft von Kindertagesstätten“ auf die Verbandsgemeinde wird derzeit nicht in Betracht gezogen. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, der Verbandsgemeinde eine entsprechende Rückmeldung zu erteilen.
Aufgabenübertragung zur Abwicklung der Vergabeverfahren für Strom- und Gaslieferverträge an die Verbandsgemeinde Hachenburg, gemäß § 67 Abs. 5 GemO
Die Ortgemeinde Luckenbach überträgt der Verbandsgemeinde Hachenburg gemäß § 67 Abs. 5 GemO als weitere Selbstverwaltungsaufgabe die Berechtigung zum Abschluss von Strom- und Gaslieferungen für die Zeit ab 01.01.2026. Dies schließt die Teilnahme an Ausschreibungen von Strom- und Gasverträgen ein. Die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde wird ermächtigt, die Strom- und Gaslieferverträge mit dem jeweils wirtschaftlichsten Anbieter zu unterzeichnen.
Beratung und Beschlussfassung der Hebesatzsatzung (Realsteuerhebesätze und Hundesteuer) zum 01.01.2025
Die Ortsgemeinde Luckenbach beschließt die derzeitigen Hebesätze für die Realsteuern und für die Hundesteuer beizubehalten.
Friedhofssatzung - Beratung und Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Friedhofssatzung in der vorgelegten Fassung.
Beratung und Beschluss über die Brennholzpreise der Gemeinde Luckenbach
Es werden mit Gültigkeit zum 01.12.2024 die Verkaufspreise wie folgt festgelegt:
Buche/Eiche/Ahorn/Birke/Esche
Gerückt am Weg: 65 Euro pro Festmeter, Ungerückt: 43 Euro pro Festmeter
Erle
Gerückt am Weg: 55 Euro pro Festmeter, Ungerückt: 38 Euro pro Festmeter
Lese Holz und anderes minderwertiges Holz (Weide, Pappel, Fichte)
25 Euro pro Festmeter
Beratung und Beschluss über einen Zuschussantrag des MGV "Liederkranz" Luckenbach
Der Männergesangverein Luckenbach erhält von der Ortsgemeinde einen Zuschuss für die Beschaffung ihrer Poloshirts für die aktiven Sänger.
Verschiedenes und Anfragen
PEFC-Zertifizierung - der Gemeinderat wurde über den aktuellen Stand der durchgeführten Maßnahmen zum Erhalt des Zertifikates informiert.
Teilnahme an der Aktion „Saubere Landschaft 2025“, am 12.04.2025, ab 09:30 Uhr.
Zur Waldbegehung in 2025 sollen auch die Bürgerinnen und Bürger eingeladen werden.
Um den Brennholzeinschlag im Gemeindewald planen und vorbereiten zu können, kann ab sofort die Bestellung für den aktuellen Winter eingereicht werden. Der Brennholzeinschlag wird ausschließlich durch Laubholz erfolgen. Es fällt überwiegend Buche und in geringer Menge Esche und Eiche an. Da die Einschlagmenge mit ca. 120 Festmeter begrenzt ist, wird die Abgabemenge in Poltergrößen mit jeweils 5 Festmeter erfolgen.
Falls größere Mengen gewünscht werden, muss dies nach Eingang der Bestellungen entschieden werden. Der Preis für gerücktes Laubholz beträgt 65,00 Euro pro Festmeter.
Bestellungen können bei der Gemeindeverwaltung Luckenbach per E-Mail: info@luckenbach-ww.de oder während den Sprechstunden des Ortsbürgermeisters eingereicht werden.
Anmeldungen werden bis zum 17. Januar 2025 entgegengenommen.
Der Sachkundenachweis "Umgang mit der Motorsäge" ist ebenfalls schriftlich einzureichen, falls es noch nicht in den Vorjahren erfolgt ist. Es wird darauf hingewiesen, dass seit 2013 nur noch Motorsägen mit Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und biologisch abbaubarem Motorsägen Kettenölen betrieben werden dürfen. Die Zertifizierungssysteme verpflichten den Waldbesitzer, diese Regelungen zu überwachen.
In den Wintermonaten Dezember `24, Januar `25 und Februar `25 wird von der Gemeinde kein Grüncontainer zur Verfügung gestellt. Auch der Ast-Platz (beim Grüncontainer) kann während dieser Zeit nicht genutzt werden.